Hilfe bei Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg. Viele Betroffene sind schockiert, wenn ein Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds im Briefkasten liegt. Denn die Kanzlei Fareds mahnt Urheberrechtsverletzungen für Rechteinhaber aus der Musik und Filmindustrie (Erotik) ab. Eine solche Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht (aufgrund eines illegalem Download und Upload auf Internettauschbörsen) sind ernst zunehmen und kein Fake!
Fareds Abmahnung hat was zum Inhalt
Das Abmahnschreiben hat zum Inhalt, dass die Kanzlei Fareds von Ihrem Mandanten beauftragt wurde, die rechtlichen Interessen zu vertreten. Eine Vollmacht wird anwaltlich versichert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mandanten die alleinigen Nutzungsrechte gemäß § 19a UrhG besitzen. Wenn die Werke ihrer Mandanten im erheblichen Umfang illegal zum Download angeboten werden, droht ein extremer Rückgang der Lizenzeinnahmen, wodurch diese massiv in der Verwertung ihrer Titel geschädigt werden.
Die Mandanten haben ein Softwareunternehmen beauftragt, das bei einer Überprüfung feststellen kann, ob das abgemahnte Werk über den Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers auf einer Internettauschbörse zum illegalen Download bereitgestellt wurde. Im Abmahnschreiben ist das Aktenzeichen des Landgerichtes genannt, in dem der Beschluss erwirkt wurde, dass der Provider zur Auskunft verpflichtet ist, welchem Anschlussinhaber die IP-Adresse zum Tatzeitpunkt zugewiesen war. Die letzte Seite des Abmahnschreibens enthält eine Zahlungserklärung, welche von dem abgemahnten Anschlussinhaber unterzeichnet werden soll.
Wie reagieren auf Abmahnung der Kanzlei Fareds?
Der Betroffene sollte auf keinen Fall die übereilte Zahlungserklärung unterschreiben. Grundsätzlich sollte sich der abgemahnte Anschlussinhaber einen rechtlichen Rat einholen.
Es gibt zahlreiche Aspekte zu beachten, insbesondere wenn die Vorwürfe auf den Anschlussinhaber nicht zutreffen.
Auch bei Abmahnungen für Erotikfilme durch die Kanzlei Fareds aus Hamburg sollte der abgemahnte Anschlussinhaber nicht den Kopf aufgrund vor Scham in den Sand stecken und die Brieftasche zücken. Denn der Rechteinhaber muss beweisen, dass der abgemahnte Anschlussinhaber die Rechtsverletzung als Täter begangen oder als Störer dazu beigetragen hat.
Es gibt zahlreiche Verteidigungsstrategien, um sich erfolgreich gegen den Vorwurf zu wehren – dazu sollte der Betroffene einen Rechtsbeistand konsultieren.
Was kann ein Anwalt für den Abgemahnten tun?
Ein Anwalt wird die Abmahnung auf formelle Wirksamkeit prüfen. Zudem muss geklärt werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte.
Diese wird gegebenenfalls modifiziert durch den Anwalt abgegeben. Ist aber aufgrund der Fallkonstellation keine Unterlassungserklärung notwendig, wird diese auch nicht abgegeben.
Zudem wird überprüft, ob der in der Abmahnung geforderte Vergleichsbetrag angemessen ist oder überhöht. Ob eine Zahlung überhaupt erfolgen muss, wird im Rahmen einer rechtlichen Prüfung besprochen.
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