Abmahnung | Nimrod Rechtsanwälte | Urheberrecht

Die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin sind dafür bekannt, Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen für die Firmen Astragon Software GmbH und Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH  zu versenden. Die  Abmahnungen beinhalten den Vorwurf, dass Software, d.h. PC-Spiele, der Firmen (Rechteinhaber) auf einer Internettauschbörse illegal heruntergeladen bzw. für einen Upload bereitgestellt wurden.

Inhalt einer Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte

Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte beinhalten fünf Seiten. Auf der ersten Seite wird dargelegt, welcher Rechteinhaber die Nimrod Rechtsanwälte beauftragt hat. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht anwaltlich versichert wird. Eine Originalvollmacht braucht der Abmahnung nicht beigefügt werden. Das ist auch korrekt. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass die Vorlage einer Originalvollmacht nicht erforderlich sei.

Zudem wird dargelegt, dass der Mandant der Nimrod Rechtsanwälte die ausschließlichen deutschlandweiten Nutzungsrechte hält. Aus diesem Grunde kann sie Urheberrechtsverletzungen verfolgen lassen. Um die Urheberrechtsverletzungen ahnden zu können, haben die Mandanten die Nimrod Rechtsanwälte mit der Überwachung sogenannter  P2P Netzwerke (Internettauschbörsen oder auch Filesharingnetzwerke genannt) beauftragt. Dabei werden die Nimrod Rechtsanwälte durch einen Dienstleister unterstützt. Dieser soll beweissicher die Urheberrechtsverletzung ermittelt haben. Der Dienstleister wird in der Abmahnung nicht benannt.

Zusätzlich wird ein Hashwert, IP Adresse, Name der Datei sowie die Benutzerkennung, Tatzeitpunkt mit Datum und der Client angegeben, womit der illegale Download vorgenommen worden sein soll. Dann kommen einige Ausführungen zum Thema Täterschaft – und die Forderung der Abgabe einer Unterlassungserklärung in einer vorgegebenen Frist.

Achtung! Von der Abgabe des auf Seite 5 beigefügten Unterlassungsvertrags samt Vergleich ohne eine rechtliche Prüfung rate ich ab.

Wird die Frist versäumt, wird damit gedroht, dass die Nimrod Rechtsanwälte ihren Mandanten empfiehlt, gerichtliche Schritte gegen den Betroffenen einzuleiten.

Wie reagiert der Abgemahnte richtig auf eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte?

Es ist normal, wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber zunächst schockiert ist, wenn er eine Abmahnung  wegen einer Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte in Händen hält. Erst recht, wenn der Betroffene sich keiner Schuld bewusst ist. Viele Betroffene teilen immer wieder mit, dass sie gar nicht wissen, was ihnen vorgeworfen wird und dass sie keinen illegalen Download vorgenommen hätten.

Richtig ist, die Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte nicht zu ignorieren. Denn das könnte für den Betroffen kostspielig werden.

Auch eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet in der Hoffnung zu nutzen, dass die Sache damit erledigt sei, ist nicht zu empfehlen!

Es wird gerne in den einschlägigen Internetforen behauptet, dass die Überweisung von 100 Euro samt der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung genügt, doch das ist ebenfalls nicht empfehlenswert.

Richtig reagieren: Ein Abgemahnter sollte sich einen Anwalt suchen, um seine Interessen wahren zu können. Es gibt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen der abgemahnte Anschlussinhaber weder für die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten noch für die Schadensersatzansprüche haftet. Zudem muss in dem Fall auch keine Unterlassungserklärung – auch nicht modifiziert – abgegeben werden. Dieses gilt es im Einzelfall zu prüfen.

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