Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Assman aus Hamburg vertreten zahlreiche Rechteinhaber aus dem Bereich Computerspiele. Eine Abmahnung aufgrund von Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen durch die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Assman sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die .rka Rechtsanwälte auch Hamburg sind durch eine Vielzahl von Klagen bekannt dafür, dass sie die Ansprüche Ihrer Rechteinhaber gerichtlich weiterverfolgen.
Inhalt einer Abmahnung der .rka Rechtsanwälte
Die Abmahnung der .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Assman besteht aus insgesamt fünf Seiten. Auf der ersten Seite wird dargestellt, wer durch die .rka Rechtsanwälte vertreten wird, zum Beispiel Koch Media GmbH. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, an welchem Werk eine Urheberrechtsverletzung erfolgt sein soll. Ein Beispiel wäre der Titel „Risen 3- Titan Lords“. Es wird den betroffenen Abgemahnten vorgeworfen, dieses Werk (Spiel) illegal zum Download über seinen Internetanschluss auf der Internettauschbörse bereitgestellt hat, welche dann auch heruntergeladen wurde. Wann der Download und der illegale Upload stattfand und welche IP-Adresse genutzt worden sein soll, wird unten auf der Seite des Abmahnschreibens wegen Urheberrechtsverletzung in Form eines Datensatz aufgeführt. Über diese IP-Adresse wurde der Anschlussinhaber ermittelt. Die Angaben zum Anschlussinhaber stellt der Provider aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, den die .rka Rechtsanwälte zuvor beim Landgericht erwirkt haben. Das Aktenzeichen des LG Beschlusses findet der Abgemahnte auf der Seite 2 des Abmahnschreibens oben. Es wird ebenfalls aufgeführt, wie oft eine Erfassung, sprich eine Verletzung über den Internetanschluss, stattgefunden haben soll.
Was wird in der Abmahnung der .rka Rechtanwälte gefordert?
Die .rka Rechtsanwälte Reichelt Klute Assman fordern zur Unterlassung auf und dass die Datei sofort gelöscht werden soll. In einer vorgebenden Frist soll der abgemahnte Anschlussinhaber die auf Seite 5 beigefügte und oder eine andere klaglos stellende Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung abgeben. Vorsicht! Die beigefügte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung sollte durch den abgemahnten Anschlussinhaber nicht ohne eine rechtliche Prüfung abgegeben werden.
Die .rka Rechtsanwälte machen deutlich: Sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungs-Verpflichtungserklärung versäumt werden, empfehlen sie ihren Mandanten gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wie reagieren auf eine Abmahnung der Reichelt Klute Assman Rechtsanwälte?
Richtig reagiert der abgemahnte Anschlussinhaber, indem er Ruhe bewahrt!
Richtig reagiert der Abgemahnte, wenn er erst einmal selber prüft, ob er die Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen hat.
Der Abgemahnte sollte Nachforschungen anstellen. Zum Beispiel sollte er mit seinen Haushaltsangehörigen sprechen, ob einer für die Urheberrechtsverletzung in Frage kommt.
Richtig reagiert der Abgemahnte, wenn er die rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nimmt.
Ein Anwalt kann prüfen, ob der abgemahnte Anschlussinhaber überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Dazu kann er ebenfalls aktiv sich für Ihre Interessen einsetzen; nicht in allen Fällen ist der abgemahnte Anschlussinhaber dazu verpflichtet, den geforderten Vergleichsbetrag aus der Abmahnung der .rka Rechtsanwälte zu bezahlen. Dies gilt es, rechtlich für jeden Einzelfall zu prüfen.
Kostenlose Erstberatung
Gerne stehe ich Ihnen in ihrer Sache Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.
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Telefon 0201 176 792-00 oder info@rat-law.de
Ziel und Verteidigungsstrategie ist es, unnötige Abgaben von Unterlassungserklärungen zu vermeiden.
Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.