Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds aus Hamburg für den Auftraggeber Elite Film AG (Filmtitel: Barely Lethal) sollten nicht unbedacht ignoriert werden. Dem Empfänger – oder auch Anschlussinhaber genannt – einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, dass er illegales Filesharing auf einer Tauschbörse über seinen Internetanschluss begangen haben soll. Er soll eine Urheberrechtsverletzung § 97 UrhG begangen haben, in dem er den Film der Elite Film AG mit dem Namen „Barely Lethal“ per Download herunter geladen und gleichzeitig illegal zur Verfügung haben soll.
Was wird durch die Abmahnung der Kanzlei Fareds für Barely Lethal gefordert?
Mit dem Abmahnschreiben wird durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Elite Film AG ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatzanspruch gefordert. Zudem beinhaltet das Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds eine kurze Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sollte die Unterlassungserklärung nicht in der vorgegebenen Frist durch den Abgemahnten schriftlich erklärt werden, droht die Kanzlei Fareds an, die Ansprüche für seinen Auftraggeber Elite Film AG gerichtlich durchzusetzen.
Mit der Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 980 EUR sollen die Ansprüche der Elite Film AG für den Film Barely Lethal abgegolten sein – so schlägt es die Kanzlei Fareds für Ihren Auftraggeber Elite Film AG vor. Sollte die Zahlung innerhalb von 14 Tagen fristgerecht eingehen, werden gerichtliche Schritte vermieden.
Wie sollte auf eine Abmahnung der Kanzlei Fareds reagiert werden?
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte den Kopf nicht im den Sand stecken oder gar eine solche Abmahnung der Kanzlei Fareds ignorieren. Denn es gibt zahlreiche Rechtsmittel, um einer solchen Abmahnung erfolgreich zu begegnen. Dazu sollten sie als Betroffener die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung nutzen. In der kostenlosen Erstberatung hat der Betroffene die Möglichkeit, sich über seine Rechte und Optionen zu informieren. Es gilt für jeden Einzelfall zu klären, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss und dem geltend gemachten Zahlungsanspruch in der Höhe nachgekommen werden sollte.
Was ist nicht zu empfehlen bei einer Abmahnung der Kanzlei Fareds
- Der Abgemahnte sollte nicht einfach unbedacht eine Unterlassungserklärung abgeben – auch nicht in modifizierter Form – wenn er als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht zu verantworten hat
- Von der Zahlung einer 100 EUR Pauschale in Verbindung mit einer modifizierte Unterlassungserklärung wird ebenfalls abgeraten, denn das könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden
- Der betroffene Abgemahnte sollte sich erst mit der Kanzlei Fareds in Verbindung setzen, sofern er sich über seine Rechtslage ausreichend informiert hat
Kostenlose Ersteinschätzung
Schicken Sie mir Ihre Abmahnung von Fareds per E-Mail oder über den Postweg, damit ich Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung Ihre Optionen nennen kann. Ich arbeite schnell und bundesweit. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern reagieren Sie rechtzeitig, um Ihre Möglichkeiten nicht zu einzuschränken.
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Ich stehe Ihnen wochentags von 8 – 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Ansonsten bitte ich Sie, mir eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten zu hinterlassen.
Und beachten Sie bitte: Die Ersteinschätzung ist bei mir immer kostenlos. In einem ersten Gespräch informiere ich Sie über die Kosten meiner Inanspruchnahme.