Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertrat die Mandanten Jens Kindervater und Frank Bülles und versandten in deren Auftrag Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Laut der Abmahnung aus dem Jahr 2013 wurde das urheberrechtlich geschützte Werk „DJ Antoine – Bella Vita“ auf Filesharing-Plattformen (z.B. eDonkey, BitTorrent, eMule) bereitgestellt bzw. veröffentlicht.
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Abmahnung | Denecke von Harthausen Pries & Partner
Die Abgemahnte soll zwei Fotos der Firma W.E.N.N. Ltd aus London auf ihrer Homepage eingebunden haben, wo die ausschließlichen Nutzungsrechte bei der Firma W.E.N.N. Ltd aus London liegen sollen. Da die Firma W.E.N.N. Ltd alleine bestimmen kann, wenn sie Nutzungsrechte einräumt, insbesondere diese öffentlich und zugänglich oder zu vervielfältigen machen darf, stellt die unerlaubte Nutzung eine Urheberrechtsverletzung dar.
Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall | Waldorf Frommer Abmahnung
Die Kanzlei Waldorf Frommer wirft laut des Abmahnschreibens dem Anschlussinhaber vor, dass über dessen Internetanschluss der urheberrechtlich geschützte TV Spielfilm „Gilmore Girls: A Year in the Life – Fall“ mittels einer Filesharing-Software unerlaubt weitergegeben wurde. Konkret soll über den Internetzugang des Anschlussinhabers das Werk durch Filesharing heruntergeladen worden sein. Das Werk „Gilmore Girls: A Year in the Life –Fall“ soll dabei gleichzeitig einer Vielzahl von weiteren Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.
Debcon beantragt Mahnbescheide für Abmahnungen der Nimrod Rechtsanwälte
Aktuell liegt mir ein Mahnbescheid des Inkassounternehmens Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH aus Bottrop vor gegen einen meiner Mandanten vor. Hauptforderung, so heißt es, sei die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers, in diesem Fall Astragon Entertainment GmbH, gemäß eines Schreibens vom 30.09.2013. Eine Gesamtsumme in Höhe 1.961,84 EUR wird gefordert.
Wettbewerbliche Abmahnung – Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg – Onlineshop Markenglas.de
Mir wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg aus Berlin vorgelegt. Laut des Abmahnschreibens werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche für den Betreiber des Online-Shops „www.markenglas.de“ geltend gemacht, weil ein privater eBay-Verkäufer scheinbar Produkte im Umfang eines gewerblichen Anbieters veräußere und somit die gesetzlichen Anforderungen nicht einhalte.
CSR Kanzlei | Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?
Im Auftrag der Private Media Group Limited verschickt die Rechtsanwaltskanzlei CSR Kanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. So soll laut der Abmahnung der Titel „Bubble Butts“ rechtswidrig im Internet verbreitet worden sein.
Filesharing: Nimrod Abmahnung für „Bausimulator 2015“ erhalten?
Mir liegt eine aktuelle Abmahnung von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vor. In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass die Software „Bausimulator 2015“ via Filesharing ohne Genehmigung im Internet geteilt und verbreitet wurde. Was muss man im Falle einer Abmahnung durch die Anwälte von NIMROD beachtet werden?
„Conjuring 2“ – Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
Waldorf Frommer aus München verschickt bekanntlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing. Solche Abmahnschreiben werden im Auftrag von namhaften Rechteinhabern angefertigt. In dem vorliegendem Fall geht es um die unerlaubte Verbreitung von dem populären Horrorfilm „Conjuring 2“, der laut der Abmahnung in P2P Netzwerken zum Download angeboten wurde.
Abmahnung | Waldorf Frommer | The North Corridor – Chevelle
Nimmt der Abmahnwahn kein Ende? Mir liegt eine weitere Filesharing-Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer für das Musikalbum „The North Corridor“ von „Chevelle“ im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH vor. Die Rechtsanwälte aus München fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Abmahnkosten.
Abmahnung | CSR Rechtsanwälte | Titel: Best Of British
Achtung! Haben sie eine Abmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte für den Erotiktitel „Best of British“ im Briefkasten gefunden? Mein Rat dazu: eine solche Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Zusätzlich sollte aus Scham heraus nicht eine voreilige Zahlung geleistet werden. Ich stehe Abgemahnten mit Rat und Tat zur Seite.